Czy „prohibicja” zakazuje spożywania napojów alkoholowych? Oto, co naprawdę mówi przepis obowiązujący od dzisiaj

Alkoholverbot zur Wahl in Peru: Warum du trotzdem trinken darfst (aber nicht kaufen)

In Peru greift pünktlich zu den Präsidentschaftswahlen 2026 wieder die strikte „Ley Seca“, die das Land für 48 Stunden offiziell trockenlegt. Entgegen landläufiger Mythen richtet sich das Gesetz jedoch nicht gegen den privaten Genießer, sondern knallhart gegen den kommerziellen Handel.

Ley Seca: Ein Verkaufsverbot, kein Trinkverbot

Um ehrlich zu sein, herrscht oft Panik, wenn das Wahlwochenende naht. Doch ein Blick in den Artikel 351 des organischen Wahlgesetzes (Ley Orgánica de Elecciones) schafft Klarheit. Das Gesetz verbietet nicht den Konsum an sich, sondern das „expendio“ – also den Verkauf und die Abgabe von alkoholischen Getränken jeglicher Art.

Kurz gesagt: Wer seinen Vorrat bereits im Schrank hat, darf zu Hause anstoßen. Hier sind die Details der Regelung:

  • Das Verkaufsverbot gilt von Samstag, 8:00 Uhr, bis Montag, 8:00 Uhr.
  • Betroffen sind alle kommerziellen Einrichtungen, die ausschließlich Alkohol verkaufen (Bars, Kantinen, Fachgeschäfte).
  • In Supermärkten und Einkaufszentren müssen die entsprechenden Abteilungen oder Regale geschlossen oder abgesperrt werden.
  • Der Konsum in der Öffentlichkeit bleibt streng untersagt und kann polizeilich geahndet werden.

Strafen und Bußgelder 2026

Wer glaubt, das Gesetz ignorieren zu können, riskiert eine empfindliche Strafe. Der Artikel 390 sieht für Betreiber von Einrichtungen, die trotz Verbot Alkohol ausschenken, drastische Konsequenzen vor.

Die Sanktionen im Überblick:

1. Eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten für den Betreiber.

2. Ein Bußgeld von mindestens 3.390 Soles (basierend auf 10 % des aktuellen Mindestlohns multipliziert mit 30 Tagessätzen).

3. Die sofortige Schließung des Etablissements durch die Kommunalbehörden.

Einfach ausgedrückt: Für einen Kioskbesitzer kann ein verkauftes Sixpack den Ruin bedeuten. Wichtig ist jedoch: Die Strafe richtet sich laut Gesetzestext explizit an die Verkäufer, nicht an den Konsumenten im privaten Raum.

Weitere Einschränkungen während der Wahl

Neben dem Alkohol regelt das Gesetz auch das öffentliche Miteinander. Ab Freitag, dem 10. April (00:00 Uhr), sind politische Versammlungen oder Kundgebungen streng verboten.

Während der Wahlstunden am Sonntag gilt zusätzlich:

  • Keine öffentlichen Shows oder Theateraufführungen unter freiem Himmel.
  • Verbot von Kinovorstellungen und geschlossenen Versammlungen jeglicher Art.
  • Alle öffentlichen Spektakel müssen pausieren, um den reibungslosen Ablauf der Stimmabgabe zu gewährleisten.

Das Ziel ist eine „Atmosphäre der Reflexion“. Klingt pathetisch, ist aber gesetzlich verankert. Boom.

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